Teilnahmebedingungen
Reglement, Haftungsbeschränkung und Teilnahmebedingungen
Grundlage der Wettkampfordnung ist die Sportordnung des BDR, insbesondere: „Wettkampfbestimmungen Mountainbike“. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lizenz- und Hobbyfahrer/ - Innen. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren dürfen an den Einzelrennen teilnehmen. Hier muss dem Veranstalter jeweils eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bis spätestens drei Tage nach der Online-Anmeldung schriftlich vorliegen. Trekking-Räder sowie E-Bikes sind nicht erlaubt. Auf der Strecke kann Hilfe von Betreuern oder anderen Teilnehmern bei Defekt (Luftpumpe, Schlauch, Laufrad usw.) angenommen werden. Das komplette Bike kann nur innerhalb des Start-/Zielraums getauscht werden. Auf der Strecke besteht absolute Helmpflicht!!
Wertungsmodus:
Einzelrennen: gemeinsamer Start von Männern und Frauen. Die zwei Rennen (20 km und 40 km) werden getrennt voneinander abgehalten. Die vorgegebene Distanz von 20 km bzw. 40 km ist in einem Stück zu absolvieren. Der Mann/die Frau, der/die nach gefahrener Distanz als erstes das Ziel erreicht, hat gewonnen. Alle Teilnehmer werden neben der Gesamtwertung (20 km Männer, 20 km Frauen, 40 km Männer, 40 km Frauen) zusätzlich in drei Altersklassen eingeteilt. AK I: Jahrgang 1995 - 1981, AK II: Jahrgang 1980 - 1961, AK III: Jahrgang 1960 - 1931.
Bezeichnung der Risiken:
Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Extremsportarten, insbesondere Mountainbiking, verbunden ist, wie z.B. die durch Ermüdung bewirkten Gefahren während des Wettkampfs. Der Teilnehmer anerkennt, dass mit dem Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass die physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit gestreckt werden müssen. Der Teilnehmer weiß und akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Befahrens von öffentlichen Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.
Risikobereitschaft:
Der Teilnehmer anerkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Wettkampfstrecke. Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren. Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.
Haftungsbeschränkung:
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Unfall und Haftpflichtversicherung sein. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer das Reglement und die Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer ausreichend versichert ist und dass er das Reglement zur Kenntnis genommen hat. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt weiter, dass sein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen nur, soweit dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt nicht bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Wird leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Gebühren:
Die Teilnehmer verpflichten sich zu der Entrichtung einer Startgebühr in Höhe von 20,00 € pro Person. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Startgebühr gültig. Verlorene oder beschädigte Transponder werden mit 70,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Die Transponder sind nach Ende des Rennens direkt an die Organisatoren der BMC zu übergeben.
Doping:
Der Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird.
Regelverstöße:
Jegliche Unsportlichkeit (Abkürzungen etc.) und jeder Verstoß gegen dieses Reglement führen zur sofortigem Rundenabzug oder zur Disqualifikation des Einzelnen. Bei Disqualifikation besteht kein Recht auf Rückzahlung - auch nicht anteilsmäßig - der Startgebühr!
Abbruch:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei sehr schlechter Witterung im ärztlichen Notfall oder höherer Gewalt eine Unterbrechung bzw. einen Abbruch des Rennens anzuordnen. Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Startgebühr. Streckenänderungen – auch kurzfristig – sind zu akzeptieren.
Notfälle:
In Notfällen sind die Teilnehmer /-in verpflichtet (- sollte selbstverständlich sein) gegenseitig Hilfe zu leisten. Schwere Stürze, sonstige Notfälle bitte umgehend dem nächsten Streckenposten melden, damit Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die dabei verloren gegangene Zeit wird gutgeschrieben.
Gegenseitige Rücksichtnahme:
Genauso wie bei der Rettung von Verletzten, sollte gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich sein. Dazu gehört auch, dass ein Überholen vorher mit einer kurzen Info angekündigt wird. Ebenfalls sollte der langsamere Biker dem schnelleren Platz machen. Wir gehen davon aus, dass dies in einem freundlichen Ton geschieht. Schimpfwörter sind auf der Strecke und dem Eventgelände absolut TABU. Wer sich nicht daran hält, kann mit Rundenverlust oder Disqualifikation bestraft werden.
Natur und Müll:
Biker zerstören nicht ihren Lebensraum. Deshalb gilt: Wegwerfen von Abfall ist strengstens verboten. Bitte benutzt deshalb die entsprechenden Behältnisse auf dem Eventgelände bzw. der Start-/Zielzone. Treu nach dem Motto: Hinterlasst den Platz so, wie Ihr diesen gerne angetroffen hättet...
Fotografie und Video:
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Videos der Veranstaltung im Internet veröffentlicht werden und zu weiteren Werbezwecken im Rahmen der Böhmewald Mountainbike Challenge verwendet werden dürfen. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Bildmaterial nicht in unerlaubten, herabwürdigenden, anstössigen oder politischen Zusammenhängen zu verwenden oder das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person(en) zu verletzen.
Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt. Die Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche auch Dritter an der Veranstaltung und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift, bzw. mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars. Der Veranstalter behält sich nachträgliche Änderungen des Reglements, der Streckenführung sowie der Ausschreibung vor.
Wichtig!
Bitte vor der Anreise unbedingt die Marke, das Modell und die Rahmennummer des Bikes notieren, zur Diebstahlsicherung.




















